Der Diakon „ist Ratgeber des ganzen Klerus und so etwas wie das Sinnbild der ganzen Kirche. Er pflegt die Kranken, kümmert sich um die Fremden, ist der Helfer der Witwen. Väterlich nimmt er sich der Waisen an, und er geht in den Häusern der Armen aus und ein, um festzustellen, ob es niemand gibt, der in Angst, Krankheit oder Not geraten ist… er macht der Gemeinde die Namen derer bekannt, die der Hilfe bedürfen.“ (1 Testamentum Domini, T.Dm.1.34,1)
Was diese Kirchenordnung aus dem 5. Jh als den Dienst des Diakons beschreibt, gilt auch heute: der Diakon nimmt die Armen in den Blick und er öffnet die Augen der Christ_innen für ihre Not. Der Diakon steht in besonderer Weise dafür ein, dass sich die christliche Gemeinde den Armen zuwendet. Er ist aufmerksam für die konkreten Nöte der Menschen, denen der Zugang zu einem würdigen Leben in Fülle versagt ist. In die Mitte seines Dienstes stellt er die drängende Frage: Kennt ihr die Armen eurer Stadt? Christus selbst ist es, der sich identifiziert mit den Not Leidenden, den Hungernden, den Dürstenden, den Fremden, den Nackten, den Kranken, denen im Gefängnis (Mt 25, 31-46: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,40). Der Diakon sensibilisiert daher die christliche Gemeinde für die unterschiedlichen Sorgen und Probleme der aus dem Blick geratenen Menschen. Er motiviert und ermutigt seine Mitchrist_innen, ihrer ureigenen diakonischen Sendung engagiert und phantasievoll nachzukommen.
Das kirchliche Amt des Diakons war lange vergessen und ist 1965 vom Zweiten Vatikanischen Konzil wieder eingeführt worden. Der Diakon soll aus der Verbindung mit Christus, „dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der christlichen Bruderliebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium“ (In: Rahner, Karl, Vorgrimler, Herbert, Kleines Konzilskompendium; Die dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“ 29 ) dienen. Seine im sozial-caritativen Einsatz gesammelten Erfahrungen bringt der Diakon in die Liturgie und Verkündigung ein, sie inspirieren seinen Predigt- und Verkündigungsdienst, ebenso wie seinen Taufdienst, seine Eheassistenz wie auch seine Aufgabe, Tote zu begraben und Trauernde zu trösten.
Mit seinem Amt steht der geweihte Diakon öffentlich, auf Dauer und unumkehrbar dafür ein, dass die Kirche in der Nachfolge Jesu Christi ein Herz und eine Hand für die Menschen hat, die arm dran sind.
Voraussetzungen
Der Bewerber hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und steht im aktiven Berufsleben. Er ist im Glauben und im kirchlichen Leben beheimatet und hat sich in Familie, Beruf und Pfarrei bewährt. Die Ehefrau bejaht den Dienst des Diakons und ist mit der Ausbildung ihres Ehemannes einverstanden.
Das Weihealter des Ständigen Diakons liegt bei verheirateten Kandidaten (nicht unter) 36 Jahren. Bei der Weihe ist der Kandidat in der Regel nicht älter als 50 Jahre. Unverheiratete Kandidaten legen mit der Weihe zugleich das Zölibatsversprechen ab, also nach der Weihe ehelos zu bleiben. Ihr Mindestalter bei der Weihe ist 25 Jahre.
Im Erzbistum Hamburg bleiben die geweihten Diakone weiterhin tätig in ihrem bisherigen Beruf, sie sind „Diakon mit Zivilberuf“.
Interessentenzeit
Nach Kontaktaufnahme und vorangehenden Gesprächen mit dem Bischöflichen Beauftragten für den Diakonat werden der Interessent und seine Ehefrau zu ersten verbindlichen Veranstaltungen eingeladen, die der Information, der Orientierung und weiterer Klärung dienen. Diese Treffen bieten darüber hinaus Unterstützung bei der Vorbereitung des sozial-diakonischen VorPraktikums.
Das sozial-diakonische Praktikum
Um dem sozial-caritativen Schwerpunkt des Diakonats gerecht zu werden, absolviert der Interessent vor der Ausbildung verbindlich ein halbjähriges Vorpraktikum in einem sozialen Einsatzfeld. Es wird mit den Ausbildungsverantwortlichen abgesprochen. Im praktischen Einsatz vergewissert sich der Interessent seiner diakonischen Ausrichtung. Diese Praktikumszeit wird von gemeinsamen Reflexionstreffen begleitet.
Nach erfolgreichem Vorpraktikum und auf Empfehlung des Bischöflichen Beauftragten bittet der Interessent beim Erzbischof um Aufnahme in den Kreis der Bewerber zur Diakonatsausbildung.
Die Ausbildung
Voraussetzung zum Beginn der Ausbildung ist der Abschluss des Grundkurses „Theologie im Fernkurs“ (revidierte Version) an der Domschule Würzburg.
Die fachlichen Voraussetzungen für seinen Dienst erwirbt der Diakonatsbewerber in einer vierjährigen Ausbildung. Schwerpunkte sind sozial-caritative, theologische und pastoral-praktische Qualifizierung, Einführung in das geistlich-spirituelle Leben und dessen Vertiefung sowie weitere Orientierung zur Klärung der Berufung. Im Zentrum der Ausbildung steht das sozialdiakonische Jahresprojekt.
Während der Ausbildung finden regelmäßig Gespräche mit dem Bischöflichen Beauftragten für den Ständigen Diakonat und dem/der Ausbildungsreferent_in statt. Sie dienen der Reflexion der Lernentwicklung und der Klärung der Berufungsfrage.
Die Einführung in das geistliche Leben und seine Vertiefung ist eine durchgehend begleitende Dimension in der Ausbildung. Dazu gehört die Einführung in das Stundengebet wie die geistliche Begleitung des Diakonatsbewerberkurses.
Kontakt:
Erzbischöflicher Beauftragter für den Diakonat
040-24877-220
weihbischof@erzbistum-hamburg.de
Samira Astrid Allègue
Referentin für die Ausbildung der Diakone
040-24877-346
allegue@erzbistum-hamburg.de